elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das elektronische Rezept (E-Rezept)

  • Seit dem 1. Januar 2024 vergeben wir in unserer Praxis ausschließlich das elektronische Rezept: „E-Rezept“.
  • Sie bestellen Ihr gewünschtes Medikament wie gewohnt in der Praxis, bzw. die Ärzte verordnen Ihnen das Präparat in der Sprechstunde
  • auch das "grüne" Rezept und Privatrezepte können mittlerweile elektronisch versendet werden
  • Danach gibt es drei Möglichkeiten, das verordnete Medikament in der Apotheke zu bekommen:


1. Das „Rezept“ wird digital von der Praxis versendet.

Sie bekommen kein Papier oder Dokument in die Hand.

In der Apotheke liest der Apotheker Ihre Krankenversicherten-Karte ein und bekommt

dann die Verordnung auf den Bildschirm.

Diese Methode ist am einfachsten und Sie können sie in jeder beliebigen Apotheke anwenden.

Sie müssen sich vorher nicht anmelden oder etwas bei der Krankenkasse registrieren.


2. Die Medikamenten-Verordnung wird auf einer bestimmten App auf Ihrem Handy angezeigt.

Diese zeigen Sie in der Apotheke vor und erhalten dann das Medikament.

Die App „Das E-Rezept“ von gematik bekommen Sie bequem im AppStore Ihres Handyanbieters.

Zuvor müssen Sie allerdings eine  PIN Nummer bei Ihrer Krankenkasse beantragen (meist telefonisch).


3. Das E-Rezept als Ausdruck:

Diese Möglichkeit möchten wir nur als absolute Ausnahme nutzen

Der Ausdruck wird mit einem QR-Code bedruckt und sie gehen wie gewohnt mit dem Schein

in Ihre Apotheke

Dieses „Papier-Rezept“ wird auf einem A4-Blatt ausgedruckt. Es ist unhandlich und

trägt nicht zum Umweltschutz bei.



   • BTM-, Heilmittel-, sowie Hilfsmittelrezepte werden vorerst wie gewohnt verordnet


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