Gemeinschaftspraxis Brüser Rübenack
Tel.: 03946-8338
Fax: 03946-9737769
1. Das „Rezept“ wird digital von der Praxis versendet.
Sie bekommen kein Papier oder Dokument in die Hand.
In der Apotheke liest der Apotheker Ihre Krankenversicherten-Karte ein und bekommt
dann die Verordnung auf den Bildschirm.
Diese Methode ist am einfachsten und Sie können sie in jeder beliebigen Apotheke anwenden.
Sie müssen sich vorher nicht anmelden oder etwas bei der Krankenkasse registrieren.
2. Die Medikamenten-Verordnung wird auf einer bestimmten App auf Ihrem Handy angezeigt.
Diese zeigen Sie in der Apotheke vor und erhalten dann das Medikament.
Die App „Das E-Rezept“ von gematik bekommen Sie bequem im AppStore Ihres Handyanbieters.
Zuvor müssen Sie allerdings eine PIN Nummer bei Ihrer Krankenkasse beantragen (meist telefonisch).
3. Das E-Rezept als Ausdruck:
Diese Möglichkeit möchten wir nur als absolute Ausnahme nutzen
Der Ausdruck wird mit einem QR-Code bedruckt und sie gehen wie gewohnt mit dem Schein
in Ihre Apotheke
Dieses „Papier-Rezept“ wird auf einem A4-Blatt ausgedruckt. Es ist unhandlich und
trägt nicht zum Umweltschutz bei.
• BTM-, Heilmittel-, sowie Hilfsmittelrezepte werden vorerst wie gewohnt verordnet
Gemeinschaftspraxis Brüser Rübenack
Bahnhofstraße 11
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 - 8338
Fax: 03946 - 9737769
Email: info@praxis-brueser-ruebenack.de
letzte Aktualisierung: 17.12.2024