Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA)

  •   Ziel ist es, Medikamentenpläne, Notfalldaten, sowie wichtige Arztbriefe und den Impfpass auf Ihrer     Versicherten-Karte zu speichern, damit im Akutfall schnell wichtige Daten vom behandelnden Arzt   eingesehen werden können.
  • Wir als Arztpraxis müssen dazu Ihre Versichertenkarte einlesen und dann im Lesegerät des Arztes die Dokumente auf die Karte laden.


                                       Beantragung der elektronischen Patientenakte



  • Als Erstes müssen Sie eine elektronische Patientenakte bei Ihrer Krankenkasse anlegen.
  • Dazu benötigen Sie einen PIN-Nummer, die Sie vorher bei der Krankenkasse persönlich oder per

         Telefon beantragen.

  • Alternativ können Sie Ihre Identität auch mit Ihrem Personalausweis und der PIN, welche

        Sie nach Erhalt des Personalausweises von der Bundesdruckerei bekommen haben, nachweisen.

  • Nachdem Sie Ihre elektronische Patientenakte (ePA) erstellt haben, müssen Sie nur noch festlegen, welche Arztpraxis Ihre Daten auslesen darf.


  • Jede Krankenkasse hat leider ihr eigenes Vorgehen bei der Beantragung und der Speicherung der e-Patientenakte.

     • Beim Wechsel der Krankenkasse können Sie die Übertragung der e-PA Daten problemlos

       veranlassen.

     • Auch für Kinder ist die e-PA verfügbar. Ein Elternteil muss das Laden der Daten auf die

       Karte übernehmen. Der andere Elternteil muss zuvor zustimmen.


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